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Diese Kunststoffprodukte sind nicht mehr zulässig.
Kunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und To-Go-Becher sowie Fast-Food-Verpackungen und Einweg-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind zukünftig nicht mehr zulässig. Deshalb setzen wir bei Sönmez Pack bereits jetzt auf Kartonverpackungen. Folgende zugelassene Kartonprodukte finden Sie bei uns: Kunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und To-Go-Becher sowie Fast-Food-Verpackungen und Einweg-Lebensmittelbehälter aus […]