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Diese Kunststoffprodukte sind nicht mehr zulässig.

Diese Kunststoffprodukte sind nicht mehr zulässig.

Kunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und To-Go-Becher sowie Fast-Food-Verpackungen und Einweg-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind zukünftig nicht mehr zulässig.

Deshalb setzen wir bei Sönmez Pack bereits jetzt auf Kartonverpackungen.

Folgende zugelassene Kartonprodukte finden Sie bei uns:

  • Einweggeschirr
  • Speisekartenboxen
  • Fast-Food-Boxen
  • Trinkhalme
  • Rührstäbchen

Kunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und To-Go-Becher sowie Fast-Food-Verpackungen und Einweg-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind zukünftig nicht mehr zulässig.

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Seit über 30 Jahren steht Sönmez Pack für Qualität und Zuverlässigkeit durch einen vollständig integrierten Produktions- und Lieferprozess. Sprechen wir darüber, wie wir Sie bei Ihren Verpackungsanforderungen unterstützen können.