
Kunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und To-Go-Becher sowie Fast-Food-Verpackungen und Einweg-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind zukünftig nicht mehr zulässig.
Deshalb setzen wir bei Sönmez Pack bereits jetzt auf Kartonverpackungen.
Folgende zugelassene Kartonprodukte finden Sie bei uns:
- Einweggeschirr
- Speisekartenboxen
- Fast-Food-Boxen
- Trinkhalme
- Rührstäbchen
Kunststoffprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und To-Go-Becher sowie Fast-Food-Verpackungen und Einweg-Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind zukünftig nicht mehr zulässig.
